FAHRZEUG DIE ICH MIT DEM DEM A1 (ab 16 Jahre) fahren darf
Führerscheinklasse: A, A2, A1
Die seit dem 1. Januar 2016 für neue Fahrzeugtypen verbindliche EU-Verordnung 168/2013/EU zur Typgenehmigung schreibt für neu zuzulassende Krafträder über 125 cm³ Hubraum und über 11 kW Leistung serienmäßig ein Antiblockiersystem vor.