RatenSchutzVersicherung
Abgesichert. Auch im Fall der Fälle.
Gewappnet gegen den Ernstfall
Bei Schicksalsschlägen wie dem Verlust des Arbeitsplatzes oder einem folgenschweren Unfall bedeutet eine Vorsorgeregelung eine erhebliche Entlastung. Ergänzend zu einer laufenden Fahrzeugfinanzierung bietet die RatenSchutzVersicherung eine unbürokratische Abwicklung, sodass im Ernstfall die ausstehenden Raten für Sie übernommen werden. Eine Lösung, die genau dann greift, wenn Hilfe am nötigsten ist.
- Für nur wenige Cent am Tag – integriert in die monatliche Finanzierungsrate
- Zuverlässige Absicherung der Angehörigen
- Finanzielle Entlastung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
- Im Ernstfall übernimmt die Versicherung Ihre ausstehenden Raten
Die Leistungen1 und Optionen auf einen Blick
Im Todesfall
- Lückenlose Übernahme der gemäß Tilgungsplan ausstehenden Raten
- Sensible, unbürokratische Abwicklung
Bei Unfalltod
- Lückenlose Übernahme der gemäß Tilgungsplan ausstehenden Raten
- Zusätzliche Entschädigung der Hinterbliebenen in Höhe der noch ausstehenden Darlehensverpflichtungen
Bei Arbeitsunfähigkeit
- Ratenübernahme nach nur 42 Tagen Karenzzeit
- Auch bei gleichzeitiger Krankengeldleistung durch private Vorsorge
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit (optional)
- Gilt bei einem Eintrittsalter von 18–55 Jahren
- Die gesamte Versicherungsleistung ist auf € 2.000 pro Monat beschränkt
- Der Schutz beginnt 3 Monate nach Darlehensauszahlung
- Ratenübernahme nach nur 2 Monaten Karenzzeit
- Abgesichert sind insgesamt 36 Monate ohne Erwerb (max. je 12 Monate am Stück)
- Auch bei befristeten Arbeitsverträgen2
Partnerschutz (optional)
- Kann auf den zweiten Darlehensnehmer ausgeweitet werden
- Bei Tod/Unfalltod des einen Partners ist der jeweils andere Partner abgesichert
1 Die Voraussetzungen zum Versicherungsabschluss und die Versicherungsdetails entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
2 Die Versicherungsleistung ist auf die Dauer der Befristung begrenzt.